Fünfundsechzigste Sure - Die Scheidung
Geoffenbart zu Medina
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen! (1.) O du Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit; und berechnet die Zeit und fürchtet Allah euern Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern noch lasset sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schandbarkeit begangen. Dies sind Allahs Gebote, und wer Allahs Gebote übertritt, der hat wider sich selber gesündigt. Du weißt nicht, ob Allah nach diesem eine (neue) Sachlage eintreten lasset. (2.) Und wenn sie ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennet euch von ihnen in Güte; und nehmet als Zeugen Leute von Billigkeit aus euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Mit solchem wird ermahnt, wer an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag, und wer Allah fürchtet, dem gibt er einen (guten) Ausgang (3.) und versorgt ihn, von wannen er’s nicht vermutete. Und wer auf Allah vertraut, für den ist er sein Genüge. Siehe, Allah erreicht sein Vorhaben. Jedem Ding hat Allah eine Bestimmung gegeben. (4.) Und diejenigen eurer Frauen, welche keine Reinigung mehr zu erwarten haben – so ihr in Zweifel seid, so sei ihr Termin drei Monate; und ebenso derer, die noch keine Reinigung hatten. Die Schwangeren aber – ihr Termin sei bis zur Ablegung ihrer Bürde. Und wer Allah fürchtet, dem macht er seinen Befehl leicht. (5.) Solches ist Allahs Befehl, den er auf euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet, dem deckt er seine Missetaten zu und gibt ihm großen Lohn. (6.) Lasset sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euern Mitteln, und tut ihnen nichts zuleide, um sie zu drangsalieren. Und so sie schwanger sind, so machet für sie Ausgaben, bis sie ihre Bürde abgelegt haben; und wenn sie für euch stillen, so gebt ihnen ihren Lohn und beratet euch untereinander in Billigkeit. Findet ihr aber Schwierigkeiten, so stille eine andre für ihn. (7.) Der Vermögende spende aus seinem Vermögen; wem aber seine Versorgung bemessen ist, der spende von dem, was ihm Allah gegeben hat. Allah zwingt keine Seele über das hinaus, was er ihr gegeben hat. Nach Schwierigkeit gibt Allah Leichtigkeit. (8.) Und wie viele Städte waren widerspenstig gegen den Befehl ihres Herrn und seiner Gesandten! Darum rechneten wir mit ihnen strenge ab und straften sie mit schlimmer Strafe. (9.) Und sie schmeckten das Unheil ihrer Sache; und der Ausgang ihrer Sache war Untergang.
(10.) Bereitet hat Allah für sie eine strenge Strafe. Drum fürchtet Allah, o ihr Verständigen. (11.) Zu euch, ihr Gläubigen, hat Allah eine Mahnung herabgesandt; einen Gesandten, der euch Allahs deutliche Zeichen (Verse) verliest, um diejenigen, welche glauben und das Rechte tun, aus den Finsternissen zum Lichte zu führen. Und wer an Allah glaubt und das Rechte tut, den führt er ein in Gärten, durcheilt von Bächen, ewig darinnen zu verweilen für immerdar . Eine schöne Versorgung hat er für ihn bestimmt. (12.) Allah ist’s, der sieben Himmel und ebensoviel Erden erschaffen hat. Der Befehl steigt zwischen sie hinab, auf daß ihr wisset, daß Allah über alle Dinge Macht hat und daß Allah alle Dinge mit Wissen umfaßt.