Sechzigste Sure - Die Geprüfte
Geoffenbart zu Medina
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen! (1.) O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht meinen Feind und euern Feind zu Freunden. Ihr zeigt ihnen Liebe, wiewohl sie an die Wahrheit, die zu euch gekommen, nicht glauben. Sie treiben den Gesandten und euch aus, darum daß ihr an Allah euern Herrn glaubt. Wenn ihr auszieht zum Kampf in meinem Weg und im Trachten nach meinem Wohlgefallen und ihr ihnen insgeheim Liebe zeigt, dann weiß ich sehr wohl, was ihr verbergt und was ihr zeigt. Und wer von euch dies tut, der ist abgeirrt vom ebenen Pfad. (2.) Wenn sie euch zu fassen bekommen, werden sie eure Feinde sein, und sie werden gegen euch eure Hände und Zungen zum Bösen ausstrecken und wünschen, daß ihr ungläubig wäret. (3.) Nimmer werden euch eure Blutsverwandten noch Kinder am Tage der Auferstehung nützen; er wird euch trennen, und Allah schaut euer Tun. (4.) Ihr hattet ein schönes Beispiel an Abraham und den (Leuten) bei ihm, da sie zu ihrem Volk sprachen: »Siehe, wir haben nichts mit euch und mit dem, was ihr außer Allah anbetet, zu schaffen. Wir verleugnen euch, und zwischen uns und euch ist Feindschaft und Haß für immerdar entstanden, bis ihr an Allah allein glaubt. Aber nicht (ahmet nach) das Wort Abrahams zu seinem Vater: »Wahrlich, ich will für dich um Verzeihung bitten, aber ich werde nichts für dich von Allah erlangen.« Unser Herr, auf dich vertrauen wir, und zu dir kehren wir reuig um, und zu dir ist die Fahrt. (5.) Unser Herr, mache uns nicht zu einer Versuchung für die Ungläubigen und verzeihe uns. Unser Herr, siehe, du bist der Mächtige, der Weise. (6.) Wahrlich, ihr hattet an ihnen ein schönes Beispiel für den, welcher auf Allah hofft und auf den Jüngsten Tag. Wenn aber einer den Rücken kehrt, siehe, so ist Allah der Reiche, der Rühmenswerte. (7.) Vielleicht daß Allah zwischen euch und denen unter ihnen, die euch (bisher) feind sind, Liebe setzt. Denn Allah ist mächtig und Allah ist verzeihend und barmherzig. (8.) Nicht verbietet euch Allah gegen die, die nicht in Sachen des Glaubens gegen euch gestritten oder euch aus euern Häusern getrieben haben, gütig und gerecht zu sein. Siehe, Allah liebt die gerecht Handelnden. (9.) Allah verbietet euch nur, mit denen, die euch in Sachen des Glaubens bekämpft und euch aus euern Wohnungen vertrieben und bei eurer Vertreibung geholfen haben, Freundschaft zu machen. Und wer mit ihnen Freundschaft macht, das sind die Ungerechten.
(10.) O ihr, die ihr glaubt, wenn zu euch gläubige Frauen kommen, die ausgewandert sind, so prüfet sie. Allah kennt ihren Glauben sehr wohl. Habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, so lasset sie nicht zu den Ungläubigen zurückkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt. Doch gebet ihnen zurück, was sie ausgegeben haben, und es sei keine Sünde auf euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gabt. Und behaltet kein Recht über die ungläubigen Frauen, sondern verlangt, was ihr für sie ausgegeben, wie sie auch verlangen sollen, was sie ausgegeben. Das ist Allahs Spruch, den er zwischen euch fällt; und Allah ist wissend und weise. (11.) Und wenn euch eine eurer Frauen zu den Ungläubigen fortläuft und ihr Beute macht, so gebet denen, deren Frauen fortgelaufen sind, das gleiche, was sie (für sie als Mitgift) ausgegeben. Und fürchtet Allah, an den ihr glaubt. (12.) O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir geloben, Allah nichts an die Seite zu stellen und weder zu stehlen noch zu huren oder ihre Kinder zu töten oder mit einer Verleumdung zu kommen, die sie zwischen ihren Händen und Füßen ersonnen haben, noch gegen dich im Geziemenden widerspenstig zu sein, so nimm ihren Treueid an und bitte Allah um Verzeihung für sie. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig. (13.) O ihr, die ihr glaubt, schließet nicht Freundschaft mit einem Volk, gegen das Allah erzürnt ist. Sie verzweifeln am Jenseits, wie die Ungläubigen an den Bewohnern der Gräber verzweifeln.